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Hallo aus Bad Fallingbostel,

wir habe hier zwar keine Gaststättenerlaubnisse mehr, aber ein Insolvenzverfahren spricht nicht gerade für geordnete finanzielle Verhältnisse. Was für Schulden hat er denn? Steuern, Abgaben und Beiträge würden an sich ja schon eine Unzuverlässigkeit begründen und damit zu einer Ablehnung führen.

Wenn er einen bestehenden Betrieb übernimmt, muss er doch sicherlich auch erst einmal investieren (Einrichtung, Waren, ggf. Personalkosten). Hat er dafür ausreichend Kapital und was sagt der Insolvenzverwalter dazu?

Eine Befristung der Erlaubnis um engmaschiger überwachen zu können, geht m.E. nicht. das ist in der GewO nicht vorgesehen. Und auch eine Auflage, in regelmäßigen Abständen Unterlagen vom Insolvenzverwalter vorzulegen, halte ich nicht für zulässig. Entweder er ist jetzt zuverlässig und erhält die unbeschränkte Erlaubnis oder er ist es nicht und der Antrag wird abgelehnt.

Regina Runge



Gepostet am 24.07.2018 um 12:55 von:
Benutzer: Runge
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