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» Tattoo-Festival als Messe nach § 64 GewO «

Hallo zusammen,

wir haben erstmalig einen Antrag zur Festsetzung einer Messe als Tattoo-Festival für 2 Tage. Es werden voraussichtlich 50 Aussteller dabei sein. U.a. ist der Warenkreis auf Tattoo, Schmuck, Textil eingeschränkt.

Bei wem fanden denn schon Tattoo-Messen statt und auf was ist hier speziell zu achten? Hygienevorschriften usw.

Vielen Dank.

MfG
G. Schneider



Gepostet am 17.07.2018 um 14:22 von:
Benutzer: G.Schneider
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