Forum-Gewerberecht
» Tattoo-Festival als Messe nach § 64 GewO «
Hallo zusammen,
wir haben erstmalig einen Antrag zur Festsetzung einer Messe als Tattoo-Festival für 2 Tage. Es werden voraussichtlich 50 Aussteller dabei sein. U.a. ist der Warenkreis auf Tattoo, Schmuck, Textil eingeschränkt.
Bei wem fanden denn schon Tattoo-Messen statt und auf was ist hier speziell zu achten? Hygienevorschriften usw.
Vielen Dank.
MfG
G. Schneider
Gepostet am 17.07.2018 um 14:22 von:
Benutzer: G.Schneider
Der Original-Beitrag :
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