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» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «

Der Definition nach ist aber auch das "gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern i. S. des § 1 Abs. 2, 3, 5 und 6 des WEG" erfasst. Also auch Genossenschaften, denke ich.



Gepostet am 10.07.2018 um 07:51 von:
Benutzer: Josefine H.
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