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Hallo zusammen,

gestern erhielt ich einen Anruf mit der Frage, ob "Motopädie" gewerberechtlich anzeigepflichtig sei. Äh, ja. konnte mit dem Begriff nun gar nichts anfangen und habe mich daher mal im WWW schlau gemacht. Lt. Wikipedia ist die Motopädie "eine Methode zur Behandlung psychomotorischer Leistungs- und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern. Zentraler Ansatz ist die Bewegung, wobei Wechselwirkungen zwischen dem Körper in Bewegung und der Psyche des Menschen, wie sie im Begriff Psychomotorik zum Ausdruck kommen, genutzt werden sollen."

Es handelt sich um einen Ausbildungsberuf und die Begrifflichkeit ist geschützt, man darf sich nur als staatlich geprüfter Motopäde auch so nennen.

Meiner Meinung nach müsste es sich daher um einen Heil-/Hilfsheilberuf handeln und wäre bei uns nicht anzeigepflichtig. Wie seht ihr das?

Grüße aus dem Siegerland  smile  



Gepostet am 06.07.2018 um 06:49 von:
Benutzer: BernshausenL
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=110583#post110583


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