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» Nichterteilung der Gaststättenkonzession «

Hallo,

leider wurde mir vom Amt die Erteilung der Gaststättenkonzession verweigert.

Begründungen sind meiner Ansicht nach nicht wirklich tragbar und möchte deswegen vor das Verwaltungsgericht ziehen.

Es sind alle Unterlagen komplett, Finanzamt, Führungszeugnis usw. alles positiv.

1. Jedoch war im Schuldernverzeichnis 3 Eintragungen (2x GEZ mit insgesammt 600,-Euro) und eine Verbindlichkeit gegenüber einem Lieferranten (Wurde als Ratenzahlung vereinbart und auch regelmäßig gezahlt). Diese sind jetzt alle gelöscht, da die offenen Forderungen gezahlt wurden.

2. Mir wurden 10 Tagessätze zu je 30,- Euro Strafe aufgebrummt, dies wegen einer Schreckschusspistole, welche einen Tag vor meiner Hochzeit von mir unerlaubterweise für zwei Freunde zu Verfügung gestellt wurde. Kein Eintrag im Führungszeugnis!!!

3. Lt. Polizei soll ich vor über 8 Jahren bei einer Körperverletzung mitanwesend gewesen sein, d.h. keine Verurteilung oder sonstiges! Mir wurde nicht mal gesagt um was es sich bei der Angelegenheit handelt.

4. Mitglied einer Gruppierung, lt. Aussage der Polizei bin ich ein Mitglied einer Gruppierung (Eine Art Rocker Gruppierung). Diese Gruppierung ist weder verboten noch bin ich MOMENTAN Mitglied.

Was sagt Ihr lohnt es sich die Angelegenheit vor das Verwaltungsgericht zu bringen?
Meines wissens sind hier Wartezeiten von gut 1 Jahr und mehr möglich.

Danke für die Zeit, dass Ihr den Text gelesen habt.



Gepostet am 04.07.2018 um 13:33 von:
Benutzer: TheOne1982
Der Original-Beitrag :
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