Forum-Gewerberecht

» GmbH & Co. KG und Verwaltungs GmbH «

Das war für mich auch neu, ist aber nachvollziehbar.

Was mache ich nun aber mit dem offenen Vorgang, in dem ich zwei Aufforderungen zur Anmeldung und eine Anhörung an die GmbH & Co. KG adressiert habe? Am Briefkasten steht ja nur diese; die Verwaltungs-GmbH, die demzufolge der richtige Adressat zur Erfüllung der Anzeigepflicht ist, hat ihren Betriebssitz nicht in meiner Gemeinde. Muss der Bescheid mit ZG-Androhung nun zur Verwaltungs-GmbH in die andere Gemeinde? Dann müsste ich doch zunächst das ganze Verfahren von vorn beginnen und an die GmbH adressieren, oder? Adressiert ihr direkt an die Geschäftsführung? Die ist mir ja nur aus dem HR bekannt und hoffentlich noch aktuell...



Gepostet am 04.07.2018 um 10:47 von:
Benutzer: Josefine H.
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=110561#post110561


Beitrags-Print by Breuer76