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» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «

Hallo zusammen,

in der Vergangenheit habe ich Wohnimmobilienverwaltern, die auch die verwaltenden Wohnungen vermitteln (Mietverträge abschliessen), eine Immobilienmaklererlaubnis beantragen lassen. Aus meiner Sicht, ist dies auch mit der neuen Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter nötig.

Wie sehen Sie das?


 Danke  


Grüße aus dem Rhein-Kreis Neuss



Gepostet am 04.07.2018 um 09:41 von:
Benutzer: Lillimeta1
Der Original-Beitrag :
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