Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von BrainTopping:[/i]
Ich verstehe nur nicht, wie man überhaupt auf den Trichter mit dem festen Gegenwert (in Bezug auf die Gewinnaussichten) gekommen ist. Diese Formulierung musste doch ins leere laufen, weil Actiongames, Gigagames, Sonderspiele etc ja auch nie einen festen Gegenwert haben!!?
[/quote]
Vollkommen richtig. Die 300-Euro-Obergrenze wäre immerhin in der [b]Anmutung[/b] wie zuvor die 1000-€-Grenze wirkungsvoll gewesen, wenn die De-facto-Normierung, dass Spiele Punkte-basiert sind, bestehen geblieben wäre. In Holland [i]funktioniert[/i] das seit 20 Jahren. Deshalb stand auch im Änderungsentwurf (BR-Drucksache 437/13): "Ein Verbot des Punktespiels wäre weitgehend wirkungslos, weil es Umgehungen zur Folge hätte." Leider gab es aber diverse Einflüsterer, auch aus diesem Forum, die meinten, alles besser zu wissen (und sich heute daran überhaupt nicht mehr erinnern können! Siehe oben!).

So kam es zu dem in sich widersprüchlichen "Punkteverbot" bei gleichzeitiger Obergrenze für diese Punkte: Mit dem Wegfall der De-facto-Normierung, dass Spiele Punkte-basiert sind, fiel aber auch die Anmutungswirkung der Obergrenze: "Die Anforderung, dass die am Gerät dargestellten Gewinnaussichten zu keinem Zeitpunkt einen festen Gegenwert von 300 Euro übersteigen, geht wegen § 13 Nr. 1 SpielV ins Leere". So die PTB in ihrer nun schon über 3 Jahre alten TR 5.0.

Merke: Wie beim oben zitierten EuGH-Urteil sind die inhaltlich schwachsinnigen Einflüsterungen durch selbsternannte "Experten" kontraproduktiv.

Letztlich ist alles eine Folge davon, dass man sich in Deutschland nicht traut, für gewerblich betriebene Spielautomaten realistische, d.h. wettbewerbstaugliche, Obergrenzen für Einsätze und Gewinne festzulegen: 0,20 € Einsatz pro 5 sec sind im europäischen Vergleich bereits wenig (0,20 € Einsatz pro 3 sec plus Erhöhungen aus erzielten Gewinnen ist das Minimum), 2,30 € Gewinn pro 5 sec sind ein Witz angesichts von sechsstelligen Gewinnen in staatlichen Spielbanken und in -- außerhalb von Schleswig-Holstein illegalen -- Online-Casinos.



Gepostet am 02.07.2018 um 08:30 von:
Benutzer: PeterSt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=110539#post110539


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