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[quote][i]Original von gmg[/i]


Wenn der HÖCHSTGEWINN von Punkten im Gegenwert von 1.000 € [und mehr] auf 300 € heruntergesetzt worden wäre, so wie es der Gesetzgeber als Regelungsziel benannt hatte, wäre sicherlich dem Spielerschutz entsprochen worden.....

Grüße[/quote]

Zitat:
>Es würde mich wirklich interessieren, wer alles an dieser SpVo herumgemurkst hat, dass solch ein Schwachsinn dabei herauskommt?<

Diese Frage wurde ja schon hier gestellt!

Zum Runtersetzen des Höchstgewinns, wo ich dir übrigens zustimme:
Wie wäre es denn, wenn man den Lottojackpot von 99 Millionen klein wenig runtersetzen würde, wäre doch auch nicht schlecht für`n Spielerschutz?  großes Grinsen  



Gepostet am 30.06.2018 um 13:57 von:
Benutzer: walterf
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=110521#post110521


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