Forum-Gewerberecht

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Mir scheint, dass nachdem der EuGH in Bezug auf ec und ZAG radikal und mehr als deutlich mit den völlig queren Rechtsansichten von einingen Hobby-Juristen, auch hier im Forum, aufgefäumt hat (vgl. [URL=http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=200549&
pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1]EuGH Rechtssache C-568/16 "Rasool"[/URL]), soll nun das nächste Fass aufgemacht werden. Dabei geht es um Verschwörungstheorien, dass angeblich entgegen dem Willen des "Gesetzgebers" Sonderspiele verwendet würden.

Wie bei Trump werden dabei leider die Fakten völlig ausgeblendet:

* Bereits 2006 bis 2008 gab es Geräte mit einer hohen Zahl von Sonderspielen. Allerdings setzten sich die Punktegeräte am Markt durch.

* Auch Action-Games o.ä. fielen nie unter die 1000-€-Grenze, weil es ja (angeblich) um die Begrenzung von Surrogaten und ihrer Geld-gleichen Wirkung ging.

* Dass der Maßgabebeschluss des Bundesrats logisch völlig inkonsistent ist, konnte jeder Interessierte spätestens seit September 2013 wissen (vgl. [URL=http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/147/1714712.pdf#page=51]BT-Drs.
17/14712, S. 41 unten[/URL]).

* Oder man müsste einfach mal die Begründung des Maßgabebeschlusses lesen: "Um den Schutzzweck der Spielverordnung gerecht zu werden, gilt es zu verhindern, dass Umgehungsmöglichkeiten, wie es durch das Spiel um Surrogate ermöglicht wird, ausgeschlossen werden." Merke: Drei Grammatikfehler und es soll verhindert werden, dass Umgehungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden. Viel Spaß bei der Ergründung des Willens ...

* Immerhin deutlicher, ebenfalls in der Begründung: "Sonderspiele wären noch möglich, diese könnten aber in ihrer Anzahl begrenzt werden." Das heißt konkret: Sie sind nicht begrenzt und angesichts der unterschiedlichen Einsätze bis 2,30 € kann eine [i]Anzahl[/i] de facto auch nicht sinnvoll begrenzt werden.

Hätten die Hobby-Juristen, ob hier im Forum oder auch bei der Zuarbeit zum Maßgabebeschluss, mal über die Grenzen geschaut, hätten sie einiges lernen können. In Holland sind "Punkte" aufgrund ihrer Bewertbarkeit Grundlage des Spielrechts (ohne den Maßgabebeschluss hätten sie es auch in Deutschland werden können). In anderen Ländern wie GB, Spanien, Tschechien etc. sind die möglichen Einsätze und Gewinne direkt in einer realistischen Höhe begrenzt (bei etwa 1 % bis 10 % der Obergrenzen, wie sie in Casinos üblich sind). Dagegen scheinen in Deutschland die Kräfte immer stärker zu werden, die das legale Spiel torpedieren und damit zur Entstehung von noch mehr Hinterzimmer-Casinos beitragen.



Gepostet am 25.06.2018 um 10:20 von:
Benutzer: PeterSt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=110415#post110415


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