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.....kurze Zeit nach dem tatsächlichen Beginn der Aufstellung "zum GSG-TÜV"...

Beginn der Aufstellung lt. Zulassungszeichen ist ja der Moment, wo die Zulassungszeichen bei der PTB -damals im Jahr 2017- abgerufen worden sind.
Dieses Startdatum ergibt sich aus dem Zulassungszeichen (Abrufdatum).
Tatsächlich werden diese Geräte aber erst jetzt / demnächst im Jahr 2018 erstmalig in die Aufstellung kommen.

Gleichwohl müssen diese Geräte kurz vor dem 10. 02. 2019 nach § 7 Spielverordnung überprüft werden....

Das wird sicherlich wieder ein Begehungshighlight mit Treffern ohne Ende.....

Da achtet doch, wenn die Hersteller adp, Bally-Wulff und psmtec nicht eindeutig drauf hinweisen, kein Aufsteller drauf!!

Die Löwen Geräte haben diese Problematik allerdings nicht. Bei denen handelt es sich ja ausschließlich um TR 5 Version2 Geräte.

Grüße


Anmerkung:
Die Begrifflichkeit V1 und V2 gefällt mir überhaupt nicht. Da werden Erinnerungen an den Zweiten Weltkrieg wach.
Deswegen werde ich die Bauarten nur als Version1 und Version2 Geräte bezeichnen.



Gepostet am 19.06.2018 um 16:04 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=110327#post110327


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