Forum-Gewerberecht

» Unselbständige Betriebsstätte einer GmbH «

Verehrte Foristen,

ich hoffe auf Hilfe bei meiner folgenden Fragestellung:

Eine GmbH (Ort X) möchte aus organisatorischen Gründen an einem Ort Y eine 2. Betriebsstätte betreiben, um auch dort einen Ansprechpartner vor Ort zu haben.

An Ort Y werden keine Rechnungen o.ä. erstellt, die gesamte Organisation läuft zentral über die GmbH an Ort X. Der "Büroleiter" ist nur im Außendienst unterwegs und auch kein Gesellschafter der GmbH; es hanadelt sich bei Y nur um ein Büro innerhalb einer Privatwohnung (darf von Seiten es Vermieters gewerblich genutzt werden).

Nun meine Frage: Gibt es neben der Anmeldung des Gewerbes vor Ort weitere rechtliche Bedingungen für das Betreiben einer solchen unselbständigen Betriebsstätte? Muss mit dem Büroleiter z.B. über die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten ein Vertrag geschlossen bzw. dieser hierfür in Form von Miete o.ä. entschädigt werden?


Vielen Dank und beste Grüße,
Tom



Gepostet am 19.06.2018 um 13:10 von:
Benutzer: Tom84
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