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» Schleichende Umwandlung von einer GdbR zu einer OHG zu einer GmbH «

[quote][i]Original von Ullrich[/i]
Im Übrigen ist auch die Umwandlung einer UG in eine GmbH bei Erreichen des erforderlichen Stammkapitals nicht meldepflichtig.[/quote]

... wobei es sich rechtlich gesehen ja bei der alten UG und der neuen GmbH um die gleiche Fa. handelt, festzumachen an der gleichen HR-Nummer.

Im Übrigen stimme ich dem Kollegen Thomas Mischner und @Ullrich zu.

Bei der Umwandlung der OHG in eine GmbH findet allerdings eine formwechselnde Umwandlung statt, die in der Tat Meldepflichten auslöst.



Gepostet am 14.06.2018 um 14:34 von:
Benutzer: Civil Servant
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