Forum-Gewerberecht

» Schleichende Umwandlung von einer GdbR zu einer OHG zu einer GmbH «

Hallo!

Das ergibt sich alles aus der Verwaltungsvorschrift. Bei der GbR und OHG müssen jeweils die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter anzeigen, da diese Personengesellschaften keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Der GbR- oder OHG-Name wird nur als Hinweis aufgenommen und hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Somit ändert sich bei der Umwandlung GbR in OHG nichts an der Rechtsform.

Analog passiert das bei der Änderung Einzelunternehmen in e.K.

Die Initiative zur Veränderung geht grundsätzlich vom Gewerbetreibenden aus. Es kann durchaus passieren, dass Sie als Gewerbebehörde erst mal nichts von den Veränderungen mitbekommen, da es auch kein meldepflichtiger Tatbestand ist. Dann erfolgt eben die Korrektur des Registers, sobald Sie Kenntnis davon erhalten (analog z.B. bei Namensänderung oder Geschäftsführerwechsel einer GmbH).

Im Übrigen ist auch die Umwandlung einer UG in eine GmbH bei Erreichen des erforderlichen Stammkapitals nicht meldepflichtig.



Gepostet am 14.06.2018 um 11:06 von:
Benutzer: Ullrich
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