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» Schleichende Umwandlung von einer GdbR zu einer OHG zu einer GmbH «

Guten Morgen,

tatsächlich Herr Mischner, sprechen Sie genau das an, was ich so auch schon gehört hatte, aber leider nicht weiß, wo ich es statt fürs Ohr fürs Auge finde.

Ein nichteingetragener Einzelunternehmer wird zum [B]e.K.[/B] wenn er hohe Geschäftsaktivität entfaltet und viele Angestellte hat.
Synonym wird eine GdbR dann zur [B]OHG[/B].

Wie das aber von Statten geht, ist mir ein Rätsel. Schickt das Handelsregister eine Aufforderung? Muss man zum Notar? Wer legt Grenzwerte fest und informiert dann das Handelsregister darüber, dass etwas geschehen muss?

Aber ich denke Sie haben Recht und ich fordere nun wohl zwei Abmeldungen und eine Anmeldung für die GmbH.



Gepostet am 14.06.2018 um 09:13 von:
Benutzer: Jannes
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