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» Schleichende Umwandlung von einer GdbR zu einer OHG zu einer GmbH «

Hallo,

da "die GbR" bzw. "die OHG" keine Gewerbetreibenden sind, trifft die Anzeigepflicht die einzelnen Gesellschafter.
Sofern sich diesbezüglich nichts ändert (Ein- oder Austritt von Gesellschaftern), besteht für die Umwandlung der GbR in eine OHG keine Anzeigepflicht.
Eine GbR wird ohnehin stets zur OHG, wenn das Unternehmen einen gewissen Umfang erreicht hat (einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert - § 1 HGB).

Es sind daher nur Gewerbeabmeldungen der Gesellschafter und eine Gewerbeanmeldung der GmbH erforderlich.



Gepostet am 14.06.2018 um 07:58 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=110269#post110269


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