Forum-Gewerberecht
» Jährliche Veranstaltung im Vereinsgebäude «
Guten Tag,
das würde mich auch brennend interessieren.
Ich habe auch Vereine, die meinen, wenn sie eine öffentliche Veranstaltung (z.B. Grillfest) in ihren eigenem Vereinsgebäude durchführen, keine Gestattung gem. § 12 GastG beantragen müssen, da hier der § 23 GastG greifen würde.....
Weiß jemand Rat ???
Grüße aus dem Siegerland
Gepostet am 07.06.2018 um 10:14 von:
Benutzer: Fini469
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