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» Jährliche Veranstaltung im Vereinsgebäude «

Guten Tag,

das würde mich auch brennend interessieren.
Ich habe auch Vereine, die meinen, wenn sie eine öffentliche Veranstaltung (z.B. Grillfest) in ihren eigenem Vereinsgebäude durchführen, keine Gestattung gem. § 12 GastG beantragen müssen, da hier der § 23 GastG greifen würde.....

Weiß jemand Rat ???  Kopfkratz  

Grüße aus dem Siegerland



Gepostet am 07.06.2018 um 10:14 von:
Benutzer: Fini469
Der Original-Beitrag :
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