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 Moin  

Um das Ganze noch weiter zu verwirren.

Es gibt steuerlich freiberufliche Gewerbe die sowohl gewerberechtlich anzumelden sind als auch nicht.  smile  

Hier kommt es auf die Vorbildung des Gewerbetreibenden an.
Hat er eine höherwertige Ausbildung ( z.B. Dipl. Ing) bei KFZ-Sachverständigen.. dann keine Gewerbeanmeldung
Ist er "nur" KFZ-Meister als KFZ-Sachverständiger .. dann ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Ich kann mir vorstellen, dass das beim Thema Webdesign ähnlich gehandhabt werden muss .. ergo.. abgeschlossenes Informatikstudium ... keine Gewerbeanmeldung .. ansonsten schon.  Wand  



Gepostet am 31.05.2018 um 11:44 von:
Benutzer: Harsefeld
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=110149#post110149


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