Forum-Gewerberecht

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Hallo,

[quote] Der genannte BVerfG-Beschluss (BVerfG Nichtannahmebeschluss Az.: 1 BvR 2130/09 vom 24.03.2010) bezieht sich zwar auf den steuerrechtlichen Gewerbebegrifft, er ist hier jedoch auf den „gewerberechtlichen Gewerbebegriff“ übertragbar, da es genau um die Kriterien der Zuordnung einer Tätigkeit zu einer gewerblichen Tätigkeit geht: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, Einkünfte einer aus freiberuflich tätigen Gesellschaftern bestehenden GmbH nach § 2 Abs 2 S 1 GewStG generell als gewerblich einzuordnen.[/quote]

Soweit mir bekannt ist (ich lasse mich gern korrigieren), sieht das die herrschende Meinung allerdings anders: das Gewerberecht kennt keinen "Gewerbebetrieb kraft Rechtsform", entscheidend ist vielmehr die ausgeübte Tätigkeit (Friauf, GewO, § 1 Rn. 34; Tettinger/Wank, GewO, § 1 Rn. 5).



Gepostet am 31.05.2018 um 08:04 von:
Benutzer: Thomas Mischner
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