Forum-Gewerberecht

» Medizinisches Versorgungszentrum als GmbH = Gewerbe? «

 Moin   und Respekt @Thomas für die ausführliche Darstellung. Ich halte es auch schon seit Jahren so, dass die ausgeübte Tätigkeit und nicht die Rechtsform ein entscheidendes Kriterium für die Anzeigepflicht ist.

Ein von einer GmbH betriebenes MVZ war bisher für mich im Bereich Heilberufe/Heilhilfsberufe angesiedelt und wäre beim Erbringen medizinischer Versorgungsleistungen o. ä. auch als GmbH nicht anzeigepflichtig.

Was steht denn als Unternehmensgegenstand im Handelsregister? Vielleicht werden ja tatsächlich andere, als den freien Berufen zuzurechnende Tätigkeiten ausgeübt?

Dann würde eine Gewerbeanzeige nicht nur Sinn machen, sondern auch vorgeschrieben sein...



Gepostet am 29.05.2018 um 12:34 von:
Benutzer: Andreas Goldmann
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=110125#post110125


Beitrags-Print by Breuer76