Forum-Gewerberecht

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Wie gesagt, Steuerrecht und Gewerberecht sind zwei unterschiedliche Rechtsgebiete.

Es kann daher durchaus sein, dass Sie für das Finanzamt als "Freiberufler" gelten. Das hat aber rein steuerliche Aspekte und sagt nichts darüber aus, ob Sie ein anmeldepflichtiges Gewerbe nach der Gewerbeordnung ausüben oder nicht.

Nach dem Gewerberecht fällt die Tätigkeit Webdesigner nicht unter die Ausnahmen (z.B. freie Berufe) nach § 6 GewO und daher ist diese Tätigkeit auch nach § 14 GewO anzumelden.

Freiberuflich bedeutet nicht dasselbe wie freie Berufe.



Gepostet am 28.05.2018 um 13:57 von:
Benutzer: SteBa
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