Forum-Gewerberecht

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Es kann durchaus sein, dass Sie steuerrechtlich als "Freiberufler" gelten, jedoch fällt die Betätigung als Webdesigner gewerberechtlich nicht unter die "freien Berufe", so dass für diese Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 28.05.2018 um 08:19 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=110111#post110111


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