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» WAS GILT WIRKLICH ab 11.2018 ??? «
[quote][i]Original von petergaukler[/i]
[quote][i]Original von dieter116[/i]
[quote][i]Original von petergaukler[/i]
man sollte aber auch bedenken
es gibt bei den prüfern(wie überall) auch hier schwarze schafe
die vergeben plaketten einfach so ziffer 4 no problem
pg.[/quote]
Entscheidend ist die am Gerät angebrachte Zulassungsnummer.[/quote]
eine firma aus mannheim macht aus adpmerkur tr.4.0. jetzt 5.0 geräte mit neuer zulassung -neuer nummer ?
pg.[/quote]
Wie soll das denn gehen ?
Darf doch nur der Hersteller oder seine Beauftragten.
Wie wird das gemacht ? ( technischer Ablauf )
Gepostet am 28.05.2018 um 06:06 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=110101#post110101
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