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» 2018-05-25 Geldspielgeräte und der sog. Kassensturz «

Ab dem 01. 01. 2018 ist auch bei Geldspielgeräten der sog. Kassensturz möglich.
Das bedeutet, dass "SOLL" -Datenauslesung- und "IST" -tatsächlich im GSG vorhandene Gelder- des Geldspielgerätes in einem ersten Schritt durch die Behörde in einem nicht vorangekündigten Verfahren verglichen werden.

Da das BMF-Schreiben noch nicht veröffentlicht worden ist, hier der Link zu einem Entwurf des Schreibens:

[URL=https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0ah
UKEwjl5NXXvaXbAhWG6aQKHdsoAKIQFggtMAE&url=https%3A%2F%2Fwww.bvi-schnellgast
ronomie.de%2Fapp%2Fdownload%2F14790519922%2FScannen0166.pdf%3Ft%3D151947456
1&usg=AOvVaw0lhbFnhbv_dWPNJZKUE4MG]Entwurf des BMF-Schreibens [/URL]

Hat jemand bereits Erfahrungen gesammelt?
War das Finanzamt bereits vor Ort in der Aufstellung und hat überprüft?

Grüße



Gepostet am 27.05.2018 um 10:44 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=110098#post110098


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