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» WAS GILT WIRKLICH ab 11.2018 ??? «

Die Geräte werden umgebaut / umgerüstet durch die Hersteller, Firmen die den Herstellern helfen [Subunternehmer der Hersteller] sowie u. U. eigenes Personal der herstellereigenen Aufstellerfirmen.

Wichtig ist nur, dass die Umrüstung bis zum 10. 11. 2018 -24.00 Uhr- erfolgt ist.

Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch Geräte, welche mit der Zulassungsziffer 4 beginnen und über die neue Technik verfügen, in der Aufstellung gestattet.


Grüße



Gepostet am 26.05.2018 um 11:04 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=110097#post110097


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