Forum-Gewerberecht

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hallo raeubertochter80,

Steuerrecht und Gewerberecht sind verschiedene Paar Schuhe. Steuerrechtlich kann der Tennislehrer ggf. Freiberufler sein, aber im Sinne des Gewerberechts ist er (wie auch schon von dir angedeutet) dies nicht. Außer natürlich in Bayern....

schönes Wochenende
Gruß
claysch



Gepostet am 25.05.2018 um 12:54 von:
Benutzer: claysch
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=110089#post110089


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