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Hallo Zusammen,
dies ist mein erster Beitrag, bisher habe ich mir hier als stille Leserin öfter mal Hilfe geholt. Nun finde ich zu dem Thema aber nicht wirklich etwas. Deshalb mal ein HALLO in die Runde!

Nun meine Frage: Ist ein Tennislehrer freiberuflich tätig? Oder fällt er gar unter § 6 GewO unter Unterrichtswesen?
Unter RdNr. 17 zu § 6 GewO steht dass Tennislehrer von § 14 GewO erfasst werden. Soweit so gut. Auf die Schnelle finde ich keine landesrechtliche Regelung (Rheinand-Pfalz), die wieder etwas anderes regelt.

Ich wurde eben von der Zulassungsstelle angerufen, da eben dieser Tennislehrer ein Auto anmelden wollte und hierzu die Gewerbeanmeldung verlangt wurde. Ich habe erstmal salopp gesagt, "ist nicht freiberuflich". Da habe ich jedoch die Rechnung ohne den Steuerberater gemacht, der mich 10 Minuten später wutentbrannt am Telefon zur Schnecke machte.

Da ich nun ganz sicher gehen möchte, frage ich nun hier um Rat.

Viele Grüße
Katrin



Gepostet am 25.05.2018 um 12:17 von:
Benutzer: raeubertochter80
Der Original-Beitrag :
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