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Kann mich auch nur anschließen. Er wird ja sicherlich auf eigenen Namen, auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung arbeiten. Aber bei der Anmeldung kann ja bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit das Hauptzollamt / die Hauptzollverwaltung informiert werden, die wissen da doch sehr gut Bescheid  smile  



Gepostet am 24.05.2018 um 09:12 von:
Benutzer: Piano_
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=110073#post110073


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