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» Bestätigung von Azubis im Bewachungsgewerbe «

Absolut korrekt, das möchte wohl keiner oder?

Dennoch für jeden Tun und Handeln wird eine Rechtsgrundlage benötigt, die nach m.E. fehlt.

Wie wäre es denn wenn man sich das Einverständnis des Azubis einholt und quaisi ein freiwillige Zuverlässigkeitsüberprüfung durchführt?

Sollte die allerdings ergeben, dass eine Zuverlässigkeit nicht gegeben ist kann man die Beschäftigung als AZUBI aber auch nicht versagen - zumindest nicht über die BewachV! Anraten kann man dem Gewerbetreibenden das aber schon.

Ich meine selbst wenn man sich bei der Polizei bewirbt, muss der Bewerber sein Einverständnis geben für eine polizeiliche Überprüfung.



Gepostet am 18.05.2018 um 08:25 von:
Benutzer: OPB
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