Forum-Gewerberecht

» Bestätigung von Azubis im Bewachungsgewerbe «

[quote][i]Original von OPB[/i]
Mal angenommen du machst eine Zuverlässigkeitsüberprüfung und du untersagst die Beschäftigung. Dann brauchst nur einen guten Anwalt, der dann mal nachfragt nach welcher Rechtsgrundlage diese Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt wurde.
[/quote]

Das fände ich persönlich jetzt viel weniger schlimm, als dass möglicherweise ein stadtbekannter Schläger als Sicherheitsfachkraft ausgebildet wird, womit man dann den Bock zum Gärtner macht.

Ich für meinen Teil würde definitiv die Zuverlässigkeit prüfen wollen.

Aber ich lese gern auch weitere Meinungen  smile  

Mit Grüßen aus dem Lipperland!



Gepostet am 17.05.2018 um 14:33 von:
Benutzer: Gudrun Büxe
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=110019#post110019


Beitrags-Print by Breuer76