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» Windpark = unselbständige Zweigstelle «

Hallo!
Ich habe eine Gewerbemeldung vorliegen, mit welcher eine GmbH eine unselbständige Zweigstelle anmelden möchte.
Die GmbH ist mit Hauptsitz in BaWü gemeldet. Ich bin das Gewerbeamt in Hessen.
Die Tätigkeit der GmbH ist vielseitig, u. a. "Errichtung und Betrieb von eigenen Windkraftanlagen einschl. der Vermarktung von Energie aus den Windkraftanlagen".

In "meiner" Gemarkung stehen nun 5 Windkraftanlagen. Die stehen im Wald. Insofern hat der Anmelder dann auch bei Anschrift der Betriebsstätte neben PLZ und Ort auch "Windpark" angegeben. Eine Adressvergabe durch die Gemeinde ist hier (natürlich) nicht erfolgt.
Es stehen dort nur die Windkraftanlagen. Keine Büroräume. Nix.
Es gibt keine Postanschrift, bzw. kein Postfach.

Was meint Ihr, reichen diese Daten tatsächlich aus, um die unselbständige Zweigstelle "Windpark" anmelden zu können? Ist es überhaupt eine aus gewerberechtlicher Sicht genannte Zweigstelle?
LG aus dem Odenwald!



Gepostet am 16.05.2018 um 15:32 von:
Benutzer: gospel_caravan
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