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» WAS GILT WIRKLICH ab 11.2018 ??? «

[quote][i]Original von gmg[/i]
Nach der Umrüstung sind es ja keine Altgeräte mehr. Dann sind es halt Neugeräte.

Grüße[/quote]

ein durcheinander ,  Kopfkratz  
wie sollen da die ämter durchblicken ?
 Weißnicht  

pg.



Gepostet am 16.05.2018 um 07:47 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109989#post109989


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