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» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «

 Moin    Moin   aus Thüringen,

die [B]Vierte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung[/B] hat zwischenzeitlich am > [URL=https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2018/0001-0100/93-18(B
).pdf?__blob=publicationFile&v=1][COLOR=blue]27. April 2018 den Bundesrat passiert[/COLOR][/URL] und wurde am 15. Mai 2018 im > [URL=https://www.bgbl.de/][COLOR=blue]BGBl.[/COLOR][/URL] I Nr. 16 verkündet und tritt am 1. August 2018 in Kraft.

Dazu anbei die aktuelle Synopse.

Die „mitgestaltenden Handschrift“  Lesen   von Branchenverbänden auch im Verordnungsverfahren ist insbesondere in der Änderung des § 15b Abs. 3 MaBV zum ursprünglichen Entwurf des BMWi - m. E. hier auch ohne das von der Politik standhaft verwehrte Lobbyisten-Register  Wand   - eindeutig herauszulesen. Hierzu empfiehlt es sich einen Blick in die im Netz publizierten Stellungnahmen zu diesem Gesetz- und Verordnungsverfahren zu werfen ... Zudem erscheint mir diese Regelung rechtsfehlerhaft und die Begründung des BR-Wirtschaftsausschusses in Teilen nicht sachgerecht und praxisfern … dazu in Kürze mehr im internen Forumsteil wenn‘s dann um die von der Rechtssetzung verursachten Vollzugsprobleme gehen wird …  schimpf  



Gepostet am 15.05.2018 um 22:31 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109986#post109986


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