Forum-Gewerberecht

» Gogo-Tänzerinnen §33a-pflichtig? «

Guten Morgen aus dem schönen Thüringen.

Ich möchte das Thema "Schaustellung von Personen" nach § 33a GewO gerne nochmal aufgreifen.

In meinem Zuständigkeitsbereich möchte jemand eine öffentliche Veranstaltung anzeigen, welche auf einem Grundstück einer Tankstelle (mit Waschanlage) durchgeführt wird.

Unter anderem sollen dabei Damen im Bikini Autos vorwaschen (quasi mit Schwamm und solchen Sachen), bevor diese dann in die Waschanlage fahren (die Autos natürlich).

Seht ihr hier eine Schaustellung von Personen mit Erlaubnispflicht?



Gepostet am 15.05.2018 um 08:13 von:
Benutzer: Marcel Fromm
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109956#post109956


Beitrags-Print by Breuer76