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 Moin  


Wenn ich es richtig verstanden habe, muss er gem. § 55 c das Gewerbe anzeigen. Wie und wer meldet bei einem Obdachlosen (Staatsangehörigkeit rumänisch) das Gewerbe an, der keine Meldebescheinigung oder Mietvertrag vorlegen kann?

Gibt es denn für EU-Bürger allgemeine Voraussetzungen für eine Gewerbe-Anmeldung?


 Danke  



Gepostet am 15.05.2018 um 08:12 von:
Benutzer: Ersen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109955#post109955


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