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Hallo!

Ich habe eine Anmeldung mit folgendem Tätigkeitstext bekommen:
"Nicht überwachungsbedürftige Vermittlung von Verträgen über den Handel mit Goldprodukten und sonstigen auf Edelmetalle, etc. bezogene nicht erlaubnispflichtige Anlagen".
Der Herr, der diese Erweiterung beantragt hat, hat bereits die Erlaubnis nach § 34 c und i.
Ich habe ihn gefragt, wobei genau es sich bei der Tätigkeit handelt und er nannte mir das Stichwort Geiger Goldsparplan.
Jetzt stellt sich mir die Frage, brauch der Herr dann noch eine Erlaubnis nach 34 f und muss ich seine Zuverlässigkeit überprüfen.
Ich habe mich auch bereits an die IHK gewandt um eine Auskunft zum 34 f zu bekommen. Hier warte ich allerdings noch auf die Rückmeldung.
Ich hatte auch bereits die Forenbeiträge zu dem Thema gelesen, konnte hieraus aber keine Infos bekommen, die mich weiterbringen.
Ich bedanke mich im Voraus für Hilfe.

Viele Grüße



Gepostet am 09.05.2018 um 08:36 von:
Benutzer: MartinaJoerißen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109930#post109930


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