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[quote][i]Original von Runge[/i]
Hallo aus Bad Fallingbostel,

der Verkauf von Druckwerken ist nach § 55a Abs. 1 Nr. 10 GewO Reisegewerbekarten-frei.

Evtl. könnte aber eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich sein.

Regina Runge[/quote]
Scheint mir eher unter den "Gemeingebrauch" zu fallen.



Gepostet am 08.05.2018 um 11:31 von:
Benutzer: Sigi2910
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109913#post109913


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