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Hallo aus Bad Fallingbostel,

der Verkauf von Druckwerken ist nach § 55a Abs. 1 Nr. 10 GewO Reisegewerbekarten-frei.

Evtl. könnte aber eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich sein.

Regina Runge



Gepostet am 07.05.2018 um 15:44 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109909#post109909


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