Forum-Gewerberecht

» Bestätigung von Azubis im Bewachungsgewerbe «

    liebe Forenmitglieder,

ein in unserem Bereich ansässiges Sicherheitsunternehmen möchte einem 16-Jährigen einen Ausbildungsplatz zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit geben und bittet deshalb um dessen Bestätigung.

Nach Ziffer 3.6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34a der
Gewerbeordnung und zur Bewachungsverordnung (BewachVwV) (Mustererlass des Bund-Länder-Ausschusses „Gewerberecht“) können Auszubildende Bewachungsaufgaben nur im Rahmen der entsprechenden Zuordnung zu ihrem Ausbilder wahrnehmen. Die Übertragung einer vollkommen eigenverantwortlichen Bewachungstätigkeit ist auch bei volljährigen Auszubildenden nicht zulässig.

Mir stellt sich nun die Frage, ob bei Azubis eine Zuverlässigkeitsprüfung nach § 34 a Abs. 1a GewO erfolgen muss und ob diese als "Wachperson" bestätigt werden müssen.

Wie wird dies andernorts gehandhabt?

 Danke  



Gepostet am 07.05.2018 um 11:12 von:
Benutzer: SWest
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