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» Firmierungsmissbrauch, interessiert der noch? «

Da durch Streichung des § 15 a GewO ja mittlerweile an Geschäftsräumen kein Name mehr angegeben sein muss, haben wir meiner Meinung nach auch keine Eingriffsmöglichkeit.



Gepostet am 03.05.2018 um 16:26 von:
Benutzer: BernshausenL
Der Original-Beitrag :
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