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» Firmierungsmissbrauch, interessiert der noch? «

 Moin  ,

gibt es hier nicht einen Unterschied zwischen "Geschäftsbezeichnung und "Unternehmensbezeichnung"? Die Unternehmensbezeichnung muss zwingend den vollständigen Namen erhalten. Dieser ist auch im Geschäftsverkehr zu nennen. Die bloße Werbung kann meines Erachtens aber durchaus mit einem Fantasienamen erfolgen.

Die Namensrechte von Firmen mal ausenvorgelassen.



Gepostet am 03.05.2018 um 15:35 von:
Benutzer: EinQuantumRecht
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