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» Anmeldung einer AG & Co. OHG mit zwei GbR's als p.h.G. «

Hallo und  Danke   Jascha!

Die grundlegende Frage, die ich trotzdem immer noch habe ist die: Müssen es 4 Anmeldungen sein oder reichen 2? Jeder p.h.G (2 GbR's) besteht hier ja aus jeweils 2 natürlichen Personen.

Eigentlich geht es ja nur um einen einzigen Betrieb (die OHG), bei dessen Anmeldung ich auf nachvollziehbare Weise dokumentieren will, dass zwei p.h.G. vorhanden sind (so steht's auch im Handelsregister).

Für jeden p.h.G. eine eigene Anmeldung (wie bei Personengesellschaften üblich) sollte doch reichen...

Wie ich das rein EDV-technisch ins Gewerberegister "einbaue" hat sich inzwischen geklärt. An dieser Stelle noch einmal danke an Frau Schmidt in/aus Brandenburg!

Hat sonst noch jemand eine Meinung oder Idee dazu? Gelesen haben's ja schon einige von Euch, geantwortet bisher nur 2...

Bin immer noch für konkrete Hinweise und Vorschläge dankbar!

Gruß aus OWL

A. Goldmann



Gepostet am 25.04.2018 um 12:31 von:
Benutzer: Andreas Goldmann
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