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Hallo!

Im Zuge der Einführung des Bewacherregisters ist die dargestellte Änderung der Zuständigkeit wohl beschlossene Sache.

Das hat sicherlich Vor- und Nachteile. Fest steht aber, dass derzeit von den 34a-Behörden bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung der Bewacher überwiegend Personen überprüft werden, die nicht in deren Zuständigkeitsbereich wohnen.

Diese Tatsache ist wohl der Hauptgrund für die vorgesehene Änderung.

Grüße aus Bad Hersfeld
Norbert Vollmar



Gepostet am 23.04.2018 um 09:56 von:
Benutzer: Vollmar-HEF
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