Forum-Gewerberecht

» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «

Hier sieht man wieder, wie weit weg von der Praxis die Entscheidungsträger in den Landes- und in der Bundeshauptstadt von der Praxis weg sind. Glaubt den wirklich jemand, dass diese Zusatzaufgabe ohne Personalmehrbedarf geleistet werden kann? Und dann erhöht man den Arbeitsaufwand am besten gleich, indem man eine Bringschuld in eine Holschuld umwandelt, Gott lass Hirn regnen.

Bei uns wurde im Stadtvorstand eine halbe Stelle im gehobene Dienst u.a. hierfür genehmigt, vorbehaltlich die Aufsichtsbehörde genehmigt den Stellenplan. Viel größere Probleme bereitet uns die Tatsache, dass wir zwar mittlerweile die Politik überzeugen können, dass immer mehr Aufgaben nur mit mehr Personal erledigt werden kann, wir allerdings die Stellen nicht besetzt bekommen. Ich habe mehrere Stellenausschreibungen für meinen Geldwäschebauftragten, sowohl in- als auch Extern durchgeführt, ohne Erfolg.

Aber hey, dass wäre doch vielleicht ein Unterthema wert hier im Forum, Stellenausschreibungen?

Gruß aus LU



Gepostet am 20.04.2018 um 07:21 von:
Benutzer: jascha
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