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Wettbüros für Sportwetten dürfen an Sonntagen nicht öffnen. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden – nachdem ein Betreiber im Karbener Stadtzentrum sein Wettbüro einfach sonntags geöffnet hatte.

Da staunte die Mitarbeiterin aus der Karbener Stadtverwaltung: Sie wohnt im Zentrum der Kommune und nutzt den Sonntag gern für Spaziergänge. Und bei einem solchen kam sie auch am Rathausplatz vorbei – wo alles andere als die gesetzlich vorgeschriebene Sonntagsruhe herrschte. Denn ein dortiges Wettbüro hatte ungeniert geöffnet und bot seinen Kunden Sportwetten an. Die Verwaltungsangestellte machte ihre Kollegen im Fachdienst Bürger- und Ordnungsservice darauf aufmerksam. Diese untersagten dem Wettbüro schriftlich die sonntägliche Öffnung.

Dagegen setzte sich der Betreiber per Anwalt zur Wehr. Schließlich könnten Live-Wetten für diverse Sportereignisse eben nur an Sonn- und Feiertagen abgegeben werden. Daher müsse das Wettbüro dann auch geöffnet sein. Mit dem Widerspruch landete die Angelegenheit beim städtischen Justiziar – und damit war der Wettbüro-Betreiber an genau den Richtigen geraten. Denn die Sonn- und Feiertage will die Stadt Karben auch weiterhin schützen. So blieb dem Sportwettenanbieter nichts übrig, als gegen die Vorgabe der Stadt zu klagen.

Vor Gericht hat der Betreiber des Wettbüros nun den Kürzeren gezogen, freut sich Bürgermeister Guido Rahn (CDU). Denn das Verwaltungsgericht Gießen habe deutlich gemacht, dass die Öffnung des Wettbüros an Sonn- und Feiertagen definitiv die Ruhe dieser Tage störe – und diese ist eben gesetzlich geschützt, sogar per Grundgesetz.

Es sei kein „besonders anerkennenswertes und grundrechtlich geschütztes Interesse“, an Sonn- und Feiertagen in Wettbüros live auf Sportereignisse wetten zu können, habe das Gericht angeführt, erläutert der Rathauschef.

Auf gut Deutsch: Mit der Begründung des Wettbürobetreibers könnte der Handyladen nebenan ebenso eine Sonntagsöffnung für sich beanspruchen, weil Handys ja auch sonntags genutzt werden oder kaputt gehen können. Gleiches könnte dann auch für das Wäsche- und Dessous-Geschäft auf der anderen Seite gelten, denn der Sonntag ist ja für Freizeitaktivitäten aller Art prädestiniert. . .

Die Verwaltungsrichter befanden, dass das Verlangen nach Wetten für Sportereignisse an Sonn- und Feiertagen auch schon an den vorigen Werktagen befriedigt werde könne, erklärt der Bürgermeister. Und die Juristen hätten ganz grundsätzlich zu bedenken gegeben: „Tätigkeiten, die in ihrer Ausgestaltung und nach ihrem Erscheinen im öffentlichen Leben als typisch werktägliche Lebensvorgänge wahrgenommen werden“, stünden „nicht mit der Zweckbestimmung der Sonn- und Feiertage in Einklang“.

Das Karbener Sportwettenbüro bleibt daher nun sonn- und feiertags geschlossen und hat nur noch an sechs Tagen pro Woche geöffnet. Dass es überhaupt in herausgehobener Lage in der Ladenzeile direkt neben dem Bürgerzentrum tätig ist, sorgt im Rathaus auch für eine grundlegende Unzufriedenheit. Ändern daran kann die Stadt aber derzeit nichts, denn ihr gehört das betreffende Geschäfts- und Wohngebäude nicht.

[URL]http://ndp.fnp.de/lokales/wetterau/Wettbuero-muss-sonntags-dicht-bleib
en;art677,2962809[/URL]



Gepostet am 18.04.2018 um 08:06 von:
Benutzer: räubertochter
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