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» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «

 Moin    Moin   aus Thüringen,

zur Änderung der MaBV liegen nun die Beschlussempfehlungen des BR-Wirtschaftsausschusses mit der > [URL=https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2018/0001-0100/93-1-18
.pdf?__blob=publicationFile&v=1][COLOR=blue]BR-Drucksache 93/1/18[/COLOR][/URL] vom 13. April 2018 vor.

Wesentliche und aus meiner Sicht bedenkliche Änderungsempfehlung betrifft Absatz 3 des neuen § 15b GewO: die bisher vorgesehene Verpflichtung des Gewerbetreibenden, die Erklärungen zur Einhaltung der Weiterbildungsverpflichtungen aller 3 Jahre uns automatisch vorzulegen, in „eine Mitteilung nur auf Verlangen des Gewerbeamtes“ umgewandelt werden soll. Das bedeutet, dass eine Überwachung der Einhaltung der Weiterbildungsverpflichtungen nur durch zusätzliche Verwaltungsverfahren (Anordnungen im Einzelfall) möglich sein wird. Dies wird mit aller Wahrscheinlichkeit zur uneinheitlichen Verwaltungspraxis führen und letztendlich die gesetzliche Vorgabe zur regelmäßigen Weiterbildung in eine liberale „Selbstverpflichtung der Wirtschaft“ mutieren lassen ... Aber zumindest ist diese Ausschussempfehlung ein Zeichen der Kontinuität in diesem Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren: umweltrechtlich bedenklich wegen der Einflussnahme von „Weichmachern“ …  wut  



Gepostet am 18.04.2018 um 06:44 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
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