Forum-Gewerberecht

» Novomatic Meinung über sg. Lightgeräte «

[quote][i]Original von walterf:[/i]
Scheinbar müssen wohl zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, sollte man sich für Geräte ohne gesicherte Fiskalaufzeichnung entscheiden(Lightgeräte) nach dem 11.11.2018, um nachts ruhig schlafen zu können.[/quote]
Leider zweimal falsch:

Erstens ist, wie bereits gesagt, der 11.11.2018 kein fiskalisch maßgeblicher Stichtag, sondern die betreffenden Vorgaben wie GoBD (14.11.2014) gelten bereits seit Jahren. Konkret handelt es sich um Vorgaben, wie erzeugte Daten aufzubewahren sind.

Zweitens ist dafür, welche Eigenschaften ein Geldspielgerät aufweisen muss, einzig die PTB für die Prüfung verantwortlich -- natürlich auf Grundlage der SpielV und der darin vorgesehenen Übergangsfristen. Bei den maßgeblichen Novellen der SpielV war das BMF nicht nur eingebunden, sondern es hat auch nachträglich bestätigt, dass die maßgebenden Vorgaben GoBD und SpielV sind. Entsprechend wurde für den Bereich der Warenautomaten vom BMF auf die Notwendigkeit hingewiesen, erzeugte Daten gemäß GoBD aufzubewahren.

Ich wünsche einen "ruhigen Schlaf", auch vor dem 11.11.2018, und zwar mit GoBD.



Gepostet am 12.04.2018 um 17:01 von:
Benutzer: PeterSt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109674#post109674


Beitrags-Print by Breuer76