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» Anmeldung einer AG & Co. OHG mit zwei GbR's als p.h.G. «
Hallo,
ich könnte mal wieder gute Ratschläge bei folgendem Problem gebrauchen:
Laut HR-Eintragung wurde der Sitz einer AG & Co. OHG bei gleichzeitiger Änderung der Komplementäre (bisher: eine AG und eine GmbH & Co. KG, jetzt: zwei Gesellschaften bürgerlichen Rechts mit jeweils zwei natürlichen Personen als Gesellschafter).
Bei meinem ersten Versuch, die Daten nachvollziehbar in das Gewerberegister (eines Anbieters aus Achim
) einzutragen, habe ich die GbR's jeweils als "juristische Personen" erfasst, um dann auch die Personalien der jeweiligen Gesellschafter erfassen zu können. Soweit so gut. Im Ergebnis erhalte ich bei 2 Anmeldungen (eine für jede GbR) zweimal das Formblatt GewA1 und zwei Beiblätter mit den Daten der Gesellschafter der jeweiligen GbR.
Habe mich über dieses Ergebnis (mit dem kleinen Trick, die GbR als juristische Person zu kennzeichnen) zunächst sehr gefreut, sieht nämlich ordentlich und vollständig aus.
Je mehr ich darüber nachdenke, komme ich zu dem Schluss, dass es vielleicht auch 4 Anmeldungen sein müssten, da bei einer GbR ja jeder Gesellschafter anzeigepflichtig ist.
Bei meinem aktuellen Ergebnis müsste ich die beiden Formulare (GewA1 und Beiblatt) jeweils nur von beiden Gesellschaftern der betroffenen GbR unterschreiben lassen.
Wenn ich die 4 Gesellschafter einzeln anmelden lasse, kann ich die GbR's als Komplementäre nicht ohne weiteres auf den Ausdrucken erscheinen lassen.
Wer hatte eine solche Konstellation schon mal und kann mir mit Rat und Tat zu Seite stehen?
im Voraus!
A. Goldmann
Gepostet am 12.04.2018 um 16:33 von:
Benutzer: Andreas Goldmann
Der Original-Beitrag :
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