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[B]Hallo Meike,[/B]
kannst Du mir bitte Deinen Text etwas verständlicher machen:
[I]"Da die Spielhallenbetreiber ja hauptsächlich Privatpersonen sind und keine juristischen Personen des öffentlichen Rechts an ihren Gewinnen partizipieren lassen müssen, ………."[/I]

Spielhallenbetreiber hauptsächlich Privatpersonen?
Wo siehst Du den Unterschied zwischen Spielhallenbetreiber und Spielbankbetreiber? Etwa nur darin, wo die Gewinne hinfliessen?
Was ist z.B. mit den Gewinnen der privatisierten Spielbanken?



Gepostet am 22.01.2007 um 18:34 von:
Benutzer: Lingna
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=10967#post10967


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