Forum-Gewerberecht

» Novomatic Meinung über sg. Lightgeräte «

[quote][i]Original von walterf:[/i]
Wäre ich Betriebsprüfer, würde ich alle Geräte nach dem 18.11.2018 [sic!] welche über keine gesicherte
Fiskalaufzeichnung (digitale Signatur) verfügen, also alle sg. Lightgeräte, mit einem Sicherheitszuschlag versehen.[/quote]
Welche [i]steuerrechtliche[/i] Anforderung ändert sich denn zu diesem Stichtag???

Bauartzulassungen für solche Geräte gibt es seit Dezember 2017. Angepriesen und angeobten werden sie seit Monaten von allen Herstellern. Die Auslieferungen sollen im Mai bzw. Juni starten. Wer wollte, der könnte also jetzt umsteigern. Und wen jeder zum 11.11.2018 umsteigen müsste, dann müsste er [b] bereits jetzt[/b] umsteigen.

Die Aussage ist also unsinnig. Sie dürfte darauf zurückzuführen sein, dass [i]walterf[/i] nicht für Finanzbehörden arbeitet. Andernfalls würde ihn ein Gericht nachträglich stoppen.

[b]ABER:[/b] Meine Aussage sollte keinesfallls als Freibrief verstanden werden! Jeder Unternehmer muss seine Daten elektronisch und unveränderbar aufzeichnen, und das bereits seit Jahren. Dafür empfehlen sich die renommierten Anbieter von Vernetzungs- und Backoffice-Software. Dabei sollten die Prozesse, die die Software abwickelt, durch eine Dokumentation transparent dargelegt sein. Dazu gehört z.B., dass Zwischenauslesungen ("ohne Löschen"), die für statistische Belange und zur Detektion von Manipulationen erstellt werden, ebenso verfügbar bleiben.



Gepostet am 11.04.2018 um 13:46 von:
Benutzer: PeterSt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109653#post109653


Beitrags-Print by Breuer76